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ELSTER-Fristenkalender 2026
Wichtige Finanzamt-Termine für 2026 — Umsatzsteuervoranmeldung, Lohnsteueranmeldung, Jahressteuererklärung und Dauerfristverlängerung. Lesezeichen setzen und vor jedem Periodenende prüfen.
Januar 2026
Umsatzsteuervoranmeldung Dezember 2025 (monatliche Anmelder) — fällig am 10. Januar 2026
Lohnsteueranmeldung Dezember 2025 — fällig am 10. Januar 2026
Februar 2026
Umsatzsteuervoranmeldung Januar 2026 (monatliche Anmelder) — fällig am 10. Februar 2026
Lohnsteueranmeldung Januar 2026 — fällig am 10. Februar 2026
März 2026
Umsatzsteuervoranmeldung Februar 2026 (monatliche Anmelder) — fällig am 10. März 2026
Lohnsteueranmeldung Februar 2026 — fällig am 10. März 2026
April 2026
Umsatzsteuervoranmeldung März 2026 / Q1 2026 (vierteljährliche Anmelder) — fällig am 10. April 2026
Lohnsteueranmeldung März 2026 — fällig am 10. April 2026
Mai 2026
Umsatzsteuervoranmeldung April 2026 (monatliche Anmelder) — fällig am 10. Mai 2026
Lohnsteueranmeldung April 2026 — fällig am 10. Mai 2026
Juni 2026
Umsatzsteuervoranmeldung Mai 2026 (monatliche Anmelder) — fällig am 10. Juni 2026
Lohnsteueranmeldung Mai 2026 — fällig am 10. Juni 2026
Juli 2026
Umsatzsteuervoranmeldung Juni 2026 / Q2 2026 (vierteljährliche Anmelder) — fällig am 10. Juli 2026
Lohnsteueranmeldung Juni 2026 — fällig am 10. Juli 2026
Einkommensteuererklärung 2025 — Abgabefrist für nicht steuerberatene Steuerpflichtige
Körperschaftsteuererklärung 2025 — Abgabefrist für nicht steuerberatene Unternehmen
Umsatzsteuerjahreserklärung 2025 — Abgabefrist für nicht steuerberatene Steuerpflichtige
Gewerbesteuererklärung 2025 — Abgabefrist für nicht steuerberatene Unternehmen
August 2026
Umsatzsteuervoranmeldung Juli 2026 (monatliche Anmelder) — fällig am 10. August 2026
Lohnsteueranmeldung Juli 2026 — fällig am 10. August 2026
September 2026
Umsatzsteuervoranmeldung August 2026 (monatliche Anmelder) — fällig am 10. September 2026
Lohnsteueranmeldung August 2026 — fällig am 10. September 2026
Oktober 2026
Umsatzsteuervoranmeldung September 2026 / Q3 2026 (vierteljährliche Anmelder) — fällig am 10. Oktober 2026
Lohnsteueranmeldung September 2026 — fällig am 10. Oktober 2026
November 2026
Umsatzsteuervoranmeldung Oktober 2026 (monatliche Anmelder) — fällig am 10. November 2026
Lohnsteueranmeldung Oktober 2026 — fällig am 10. November 2026
Dezember 2026
Umsatzsteuervoranmeldung November 2026 (monatliche Anmelder) — fällig am 10. Dezember 2026
Lohnsteueranmeldung November 2026 — fällig am 10. Dezember 2026
Januar 2027
Umsatzsteuervoranmeldung Dezember 2026 / Q4 2026 (vierteljährliche Anmelder) — fällig am 10. Januar 2027
Lohnsteueranmeldung Dezember 2026 — fällig am 10. Januar 2027
Februar 2027
Einkommensteuererklärung 2025 — Abgabefrist für steuerberatene Steuerpflichtige (Dauerfristverlängerung)
Körperschaftsteuererklärung 2025 — Abgabefrist mit Steuerberater
Juli 2027
Einkommensteuererklärung 2026 — Abgabefrist ohne Steuerberater
Die angezeigten Fristen sind Richtwerte. Überprüfen Sie immer bei Ihrem Finanzamt oder Steuerberater vor der Einreichung. Die Dauerfristverlängerung verschiebt alle Voranmeldungsfristen um einen Monat.
ELSTER-Fristen — häufig gestellte Fragen
- Wann ist die monatliche Umsatzsteuervoranmeldung fällig?
- Monatliche Voranmeldungen sind bis zum 10. des auf den Meldezeitraum folgenden Monats fällig. Mit Dauerfristverlängerung verschiebt sich die Frist auf den 10. des übernächsten Monats. Unternehmen mit einer Umsatzsteuerschuld von mehr als 7.500 € im Vorjahr müssen monatlich einreichen.
- Wann sind vierteljährliche Voranmeldungen fällig?
- Vierteljährliche Voranmeldungen sind bis zum 10. des Monats nach jedem Quartal fällig: Q1 (Jan–Mär) → 10. April, Q2 (Apr–Jun) → 10. Juli, Q3 (Jul–Sep) → 10. Oktober, Q4 (Okt–Dez) → 10. Januar.
- Was ist die Jahresfrist für die Umsatzsteuerjahreserklärung?
- Die Umsatzsteuerjahreserklärung ist bis 31. Juli des Folgejahres fällig, wenn Sie sie selbst einreichen. Mit einem Steuerberater verlängert sich die Frist bis Ende Februar des übernächsten Jahres (z.B. 28. Februar 2027 für die Erklärung 2025).
- Reicht Finovo Voranmeldungen direkt bei ELSTER ein?
- Ja. Finovo übermittelt Umsatzsteuervoranmeldungen und andere ELSTER-Pflichten direkt über die ELSTER-API. Sie müssen sich nicht bei elster.de anmelden. Einreichungen werden in Ihrem Finovo-Workspace mit einer offiziellen Finanzamt-Bestätigung angezeigt.