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ELSTER-Fristenkalender 2026

Wichtige Finanzamt-Termine für 2026 — Umsatzsteuervoranmeldung, Lohnsteueranmeldung, Jahressteuererklärung und Dauerfristverlängerung. Lesezeichen setzen und vor jedem Periodenende prüfen.

VoranmeldungLohnsteuerEinkommensteuerKörperschaftsteuerGewerbesteuer

Januar 2026

10. Jan.

Umsatzsteuervoranmeldung Dezember 2025 (monatliche Anmelder) — fällig am 10. Januar 2026

Voranmeldung
10. Jan.

Lohnsteueranmeldung Dezember 2025 — fällig am 10. Januar 2026

Lohnsteuer

Februar 2026

10. Feb.

Umsatzsteuervoranmeldung Januar 2026 (monatliche Anmelder) — fällig am 10. Februar 2026

Voranmeldung
10. Feb.

Lohnsteueranmeldung Januar 2026 — fällig am 10. Februar 2026

Lohnsteuer

März 2026

10. März

Umsatzsteuervoranmeldung Februar 2026 (monatliche Anmelder) — fällig am 10. März 2026

Voranmeldung
10. März

Lohnsteueranmeldung Februar 2026 — fällig am 10. März 2026

Lohnsteuer

April 2026

10. Apr.

Umsatzsteuervoranmeldung März 2026 / Q1 2026 (vierteljährliche Anmelder) — fällig am 10. April 2026

Voranmeldung
10. Apr.

Lohnsteueranmeldung März 2026 — fällig am 10. April 2026

Lohnsteuer

Mai 2026

10. Mai

Umsatzsteuervoranmeldung April 2026 (monatliche Anmelder) — fällig am 10. Mai 2026

Voranmeldung
10. Mai

Lohnsteueranmeldung April 2026 — fällig am 10. Mai 2026

Lohnsteuer

Juni 2026

10. Juni

Umsatzsteuervoranmeldung Mai 2026 (monatliche Anmelder) — fällig am 10. Juni 2026

Voranmeldung
10. Juni

Lohnsteueranmeldung Mai 2026 — fällig am 10. Juni 2026

Lohnsteuer

Juli 2026

10. Juli

Umsatzsteuervoranmeldung Juni 2026 / Q2 2026 (vierteljährliche Anmelder) — fällig am 10. Juli 2026

Voranmeldung
10. Juli

Lohnsteueranmeldung Juni 2026 — fällig am 10. Juli 2026

Lohnsteuer
31. Juli

Einkommensteuererklärung 2025 — Abgabefrist für nicht steuerberatene Steuerpflichtige

Einkommensteuer
31. Juli

Körperschaftsteuererklärung 2025 — Abgabefrist für nicht steuerberatene Unternehmen

Körperschaftsteuer
31. Juli

Umsatzsteuerjahreserklärung 2025 — Abgabefrist für nicht steuerberatene Steuerpflichtige

Voranmeldung
31. Juli

Gewerbesteuererklärung 2025 — Abgabefrist für nicht steuerberatene Unternehmen

Gewerbesteuer

August 2026

10. Aug.

Umsatzsteuervoranmeldung Juli 2026 (monatliche Anmelder) — fällig am 10. August 2026

Voranmeldung
10. Aug.

Lohnsteueranmeldung Juli 2026 — fällig am 10. August 2026

Lohnsteuer

September 2026

10. Sept.

Umsatzsteuervoranmeldung August 2026 (monatliche Anmelder) — fällig am 10. September 2026

Voranmeldung
10. Sept.

Lohnsteueranmeldung August 2026 — fällig am 10. September 2026

Lohnsteuer

Oktober 2026

10. Okt.

Umsatzsteuervoranmeldung September 2026 / Q3 2026 (vierteljährliche Anmelder) — fällig am 10. Oktober 2026

Voranmeldung
10. Okt.

Lohnsteueranmeldung September 2026 — fällig am 10. Oktober 2026

Lohnsteuer

November 2026

10. Nov.

Umsatzsteuervoranmeldung Oktober 2026 (monatliche Anmelder) — fällig am 10. November 2026

Voranmeldung
10. Nov.

Lohnsteueranmeldung Oktober 2026 — fällig am 10. November 2026

Lohnsteuer

Dezember 2026

10. Dez.

Umsatzsteuervoranmeldung November 2026 (monatliche Anmelder) — fällig am 10. Dezember 2026

Voranmeldung
10. Dez.

Lohnsteueranmeldung November 2026 — fällig am 10. Dezember 2026

Lohnsteuer

Januar 2027

10. Jan.

Umsatzsteuervoranmeldung Dezember 2026 / Q4 2026 (vierteljährliche Anmelder) — fällig am 10. Januar 2027

Voranmeldung
10. Jan.

Lohnsteueranmeldung Dezember 2026 — fällig am 10. Januar 2027

Lohnsteuer

Februar 2027

28. Feb.

Einkommensteuererklärung 2025 — Abgabefrist für steuerberatene Steuerpflichtige (Dauerfristverlängerung)

Einkommensteuer
28. Feb.

Körperschaftsteuererklärung 2025 — Abgabefrist mit Steuerberater

Körperschaftsteuer

Juli 2027

31. Juli

Einkommensteuererklärung 2026 — Abgabefrist ohne Steuerberater

Einkommensteuer

Die angezeigten Fristen sind Richtwerte. Überprüfen Sie immer bei Ihrem Finanzamt oder Steuerberater vor der Einreichung. Die Dauerfristverlängerung verschiebt alle Voranmeldungsfristen um einen Monat.

ELSTER-Fristen — häufig gestellte Fragen

Wann ist die monatliche Umsatzsteuervoranmeldung fällig?
Monatliche Voranmeldungen sind bis zum 10. des auf den Meldezeitraum folgenden Monats fällig. Mit Dauerfristverlängerung verschiebt sich die Frist auf den 10. des übernächsten Monats. Unternehmen mit einer Umsatzsteuerschuld von mehr als 7.500 € im Vorjahr müssen monatlich einreichen.
Wann sind vierteljährliche Voranmeldungen fällig?
Vierteljährliche Voranmeldungen sind bis zum 10. des Monats nach jedem Quartal fällig: Q1 (Jan–Mär) → 10. April, Q2 (Apr–Jun) → 10. Juli, Q3 (Jul–Sep) → 10. Oktober, Q4 (Okt–Dez) → 10. Januar.
Was ist die Jahresfrist für die Umsatzsteuerjahreserklärung?
Die Umsatzsteuerjahreserklärung ist bis 31. Juli des Folgejahres fällig, wenn Sie sie selbst einreichen. Mit einem Steuerberater verlängert sich die Frist bis Ende Februar des übernächsten Jahres (z.B. 28. Februar 2027 für die Erklärung 2025).
Reicht Finovo Voranmeldungen direkt bei ELSTER ein?
Ja. Finovo übermittelt Umsatzsteuervoranmeldungen und andere ELSTER-Pflichten direkt über die ELSTER-API. Sie müssen sich nicht bei elster.de anmelden. Einreichungen werden in Ihrem Finovo-Workspace mit einer offiziellen Finanzamt-Bestätigung angezeigt.