Französische Steuererklärung: ein Überblick
Frankreich nutzt die Direction Générale des Finances Publiques (DGFiP) als Steuerbehörde. Für Unternehmen, die in Frankreich tätig sind, sind die wichtigsten wiederkehrenden Pflichten:
- **TVA (Taxe sur la Valeur Ajoutée)** — französische Mehrwertsteuer, monatlich oder vierteljährlich über das Formular CA3 eingereicht
- **Liasse fiscale** — das jährliche Steuererklärungspaket (Formulare der Serie 2050 bis 2059)
- **Déclaration sociale** — Sozialversicherungsbeiträge, monatlich bei der URSSAF eingereicht
TVA-Erklärung mit Finovo
Finovo verbindet sich direkt mit der DGFiP-API, um Ihre CA3-TVA-Erklärungen einzureichen. Sobald Sie Ihre Transaktionen für den Zeitraum abgestimmt haben:
- 1Navigieren Sie zu **Steuern → TVA-Erklärung**
- 2Überprüfen Sie die berechneten Ergebnisse (erhobene TVA, abzugsfähige TVA, netto zahlbar)
- 3Klicken Sie auf **An DGFiP übermitteln** — Finovo reicht die CA3 direkt ein
Unterstützte Regelungen: - Régime réel normal — monatliche oder vierteljährliche CA3-Einreichung - Régime réel simplifié — jährliche Einreichung mit zwei Vorauszahlungen (CA12) - Franchise en base de TVA — für Unternehmen unterhalb der TVA-Schwelle
Französische Lohnabrechnung (URSSAF)
Das französische Lohnmodul von Finovo berechnet und erstellt die Déclaration Sociale Nominative (DSN), die alle Sozialversicherungsbeiträge abdeckt (URSSAF, Rente, Krankenversicherung). Die DSN wird monatlich erstellt und elektronisch eingereicht.
Wichtige Fristen
- TVA-Monatsdeklaranten: 19. bis 24. des Folgemonats (je nach Umsatzklasse)
- TVA-Quartalsdeklaranten: der Monat nach dem Quartalsende
- DSN: 5. oder 15. des Folgemonats je nach Unternehmensgröße
- Liasse fiscale: in der Regel 3–4 Monate nach dem Ende des Geschäftsjahres
Versäumte Fristen lösen automatische Strafen aus — Finovo sendet Erinnerungen vor jeder Frist.