Was ist die UStVA?
Die Umsatzsteuervoranmeldung (UStVA) ist Deutschlands Voranmeldung der Mehrwertsteuer. Sie meldet die Umsatzsteuer, die Sie von Kunden erhoben haben, und die Vorsteuer, die Sie auf Geschäftseinkäufe gezahlt haben. Die Differenz — die Zahllast — wird entweder an das Finanzamt abgeführt oder von ihm erstattet.
Anders als eine Jahreserklärung wird die UStVA kontinuierlich über das Jahr eingereicht — monatlich oder vierteljährlich, abhängig von Ihrer Steuerschuld des Vorjahres.
Einreichungshäufigkeit
| Umsatzsteuer des Vorjahres | Häufigkeit |
|---|---|
| Über 7.500 € | Monatlich — fällig am 10. des Folgemonats |
| 1.000 € – 7.500 € | Vierteljährlich — fällig am 10. nach Quartalsende |
| Unter 1.000 € | Nur jährlich (§ 20 UStG) |
Monatliche Einreicher können eine dauerhafte Fristverlängerung um einen Monat (Dauerfristverlängerung) beantragen. Im Gegenzug: ein Sondervorauszahlung (Vorauszahlung von 1/11 der Vorjahresschuld) ist jedes Jahr am 10. Februar fällig.
Was Sie melden
Das UStVA-Formular (Formular USt 1 A) erfasst:
- **Steuerpflichtige Umsätze** — Verkäufe zu 19 %, 7 % oder anderen Steuersätzen
- **Innergemeinschaftliche Lieferungen** — innergemeinschaftliche Lieferungen (steuerfrei mit Zusammenfassender Meldung)
- **Vorsteuerbeträge** — abzugsfähige Vorsteuer aus erhaltenen Rechnungen
- **Sondertatbestände** — Forderungsausfälle, Korrekturen, Einfuhrumsatzsteuer
ELSTER und die ERiC-Bibliothek
ELSTER (Elektronische Steuererklärung) ist das digitale Einreichungssystem der deutschen Finanzbehörden. Software muss über die ERiC-Bibliothek integriert werden — ein Softwareherstellerzertifikat von ELSTER — um programmatisch einzureichen.
Wenn Sie über Finovo einreichen: 1. Finovo liest Ihre Transaktionen für den Zeitraum 2. Berechnet die Umsatzsteuer nach Steuersatz (19 %, 7 %, 0 %, innergemeinschaftlich) 3. Berechnet die abzugsfähige Vorsteuer aus Eingangsrechnungen und Ausgaben 4. Reicht direkt bei ELSTER über ERiC ein — Sie erhalten ein Übermittlungsprotokoll zur Bestätigung
Häufige Fehler
- **Vorsteuerabzug für nicht abzugsfähige Ausgaben** — 50 % der Kfz-Kosten bei gemischter Nutzung, Geschenke über 35 €
- **Falscher Steuersatz** — Lebensmittel, Bücher und öffentliche Verkehrsmittel unterliegen 7 %, nicht 19 %
- **Vergessen des Sondervorauszahlung** — das Verpassen der Frist am 10. Februar hebt die Dauerfristverlängerung auf
- **Kleinunternehmer-Einreichung** — unter der Schwelle des § 19 UStG (22.000 € Vorjahr) sind Sie von der UStVA befreit, können aber auch keine Vorsteuer geltend machen
ZUGFeRD und XRechnung: Was sich ändert
Ab 2025 müssen deutsche Unternehmen strukturierte E-Rechnungen empfangen können. Ab 2027 müssen alle B2B-Rechnungen im ZUGFeRD- oder XRechnung-Format ausgestellt werden. Finovo generiert beide Formate nativ — kein Konvertierungsschritt erforderlich.