Zum Hauptinhalt springen
Finovo
🇩🇪
← Zurück zum Blog

Wie Sie Ihre Umsatzsteuervoranmeldung (UStVA) über ELSTER einreichen

Die Umsatzsteuervoranmeldung (UStVA) ist Deutschlands Vorauszahlung der Mehrwertsteuer — monatlich oder vierteljährlich über ELSTER eingereicht. Hier erfahren Sie, wie es funktioniert, was Sie melden und wie Finovo die Einreichung automatisiert.

L
Lucas Müller· Produktmanager
7 Min. Lesezeit

Kostenlose Tools

Schneller USt-Rechner

USt für UK, Frankreich und Deutschland im Browser schätzen — ohne Anmeldung.

Kostenlose Tools öffnen →

Was ist die UStVA?

Die Umsatzsteuervoranmeldung (UStVA) ist Deutschlands Voranmeldung der Mehrwertsteuer. Sie meldet die Umsatzsteuer, die Sie von Kunden erhoben haben, und die Vorsteuer, die Sie auf Geschäftseinkäufe gezahlt haben. Die Differenz — die Zahllast — wird entweder an das Finanzamt abgeführt oder von ihm erstattet.

Anders als eine Jahreserklärung wird die UStVA kontinuierlich über das Jahr eingereicht — monatlich oder vierteljährlich, abhängig von Ihrer Steuerschuld des Vorjahres.

Einreichungshäufigkeit

Umsatzsteuer des VorjahresHäufigkeit
Über 7.500 €Monatlich — fällig am 10. des Folgemonats
1.000 € – 7.500 €Vierteljährlich — fällig am 10. nach Quartalsende
Unter 1.000 €Nur jährlich (§ 20 UStG)

Monatliche Einreicher können eine dauerhafte Fristverlängerung um einen Monat (Dauerfristverlängerung) beantragen. Im Gegenzug: ein Sondervorauszahlung (Vorauszahlung von 1/11 der Vorjahresschuld) ist jedes Jahr am 10. Februar fällig.

Was Sie melden

Das UStVA-Formular (Formular USt 1 A) erfasst:

  • Steuerpflichtige Umsätze — Verkäufe zu 19 %, 7 % oder anderen Steuersätzen
  • Innergemeinschaftliche Lieferungen — innergemeinschaftliche Lieferungen (steuerfrei mit Zusammenfassender Meldung)
  • Vorsteuerbeträge — abzugsfähige Vorsteuer aus erhaltenen Rechnungen
  • Sondertatbestände — Forderungsausfälle, Korrekturen, Einfuhrumsatzsteuer

ELSTER und die ERiC-Bibliothek

ELSTER (Elektronische Steuererklärung) ist das digitale Einreichungssystem der deutschen Finanzbehörden. Software muss über die ERiC-Bibliothek integriert werden — ein Softwareherstellerzertifikat von ELSTER — um programmatisch einzureichen.

Wenn Sie über Finovo einreichen: 1. Finovo liest Ihre Transaktionen für den Zeitraum 2. Berechnet die Umsatzsteuer nach Steuersatz (19 %, 7 %, 0 %, innergemeinschaftlich) 3. Berechnet die abzugsfähige Vorsteuer aus Eingangsrechnungen und Ausgaben 4. Reicht direkt bei ELSTER über ERiC ein — Sie erhalten ein Übermittlungsprotokoll zur Bestätigung

Häufige Fehler

  • Vorsteuerabzug für nicht abzugsfähige Ausgaben — 50 % der Kfz-Kosten bei gemischter Nutzung, Geschenke über 35 €
  • Falscher Steuersatz — Lebensmittel, Bücher und öffentliche Verkehrsmittel unterliegen 7 %, nicht 19 %
  • Vergessen des Sondervorauszahlung — das Verpassen der Frist am 10. Februar hebt die Dauerfristverlängerung auf
  • Kleinunternehmer-Einreichung — unter der Schwelle des § 19 UStG (22.000 € Vorjahr) sind Sie von der UStVA befreit, können aber auch keine Vorsteuer geltend machen

ZUGFeRD und XRechnung: Was sich ändert

Ab 2025 müssen deutsche Unternehmen strukturierte E-Rechnungen empfangen können. Ab 2027 müssen alle B2B-Rechnungen im ZUGFeRD- oder XRechnung-Format ausgestellt werden. Finovo generiert beide Formate nativ — kein Konvertierungsschritt erforderlich.

Sehen Sie unseren Deutschland-Buchhaltungsleitfaden für DATEV-Export, GoBD und ELSTER an einem Ort, oder vergleichen Sie Finovo und Lexoffice.

Häufig gestellte Fragen

Wie oft muss ich die UStVA einreichen?

Monatlich, wenn Ihre Umsatzsteuer des Vorjahres 7.500 € überstieg, vierteljährlich zwischen 1.000 € und 7.500 € und nur jährlich unter 1.000 €. Neu gegründete Unternehmen müssen in der Regel in den ersten beiden Jahren monatlich einreichen.

Was ist eine Dauerfristverlängerung?

Eine dauerhafte Verlängerung Ihrer UStVA-Frist um einen Monat. Monatliche Einreicher, die sie beantragen, müssen außerdem eine Sondervorauszahlung leisten — eine Vorauszahlung von 1/11 der Vorjahresschuld, fällig bis zum 10. Februar jedes Jahres.

Können Kleinunternehmer die UStVA überspringen?

Ja. Unter der Kleinunternehmerregelung des § 19 UStG (Vorjahresumsatz unter 22.000 €) berechnen Sie keine Umsatzsteuer und sind von der UStVA befreit — können aber auch keine Vorsteuer aus Ihren Einkäufen geltend machen.

Jetzt Finovo kostenlos testen

Keine Kreditkarte erforderlich. Jederzeit kündbar.

Kostenlos starten