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Umsatzsteuer-Registrierungsschwellenwerte in Großbritannien, Frankreich und Deutschland

Wer die Registrierungsfrist für die Umsatzsteuer verpasst, schuldet rückwirkende USt plus Strafen. Hier sind die aktuellen Schwellenwerte in allen drei Ländern — und was zu tun ist, sobald man sie überschreitet.

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Emma Clarke· Leiterin Steuer-Compliance
22. Mai 20268 Min. Lesezeit

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Warum Umsatzsteuerschwellenwerte wichtig sind

Sobald Ihr steuerbarer Umsatz einen Registrierungsschwellenwert überschreitet, sind Sie gesetzlich verpflichtet, sich zu registrieren, Umsatzsteuer zu berechnen und regelmäßige Erklärungen abzugeben. Eine verspätete Registrierung — oder das vollständige Unterlassen der Registrierung — führt zu Strafen und rückwirkender Umsatzsteuerschuld, berechnet ab dem Zeitpunkt, an dem Sie sich hätten registrieren müssen, nicht ab dem tatsächlichen Registrierungszeitpunkt.

Jedes Land legt seinen eigenen Schwellenwert fest und die Regeln unterscheiden sich erheblich.

Großbritannien

Der britische Umsatzsteuer-Registrierungsschwellenwert beträgt derzeit 90.000 £ steuerbaren Umsatzes in jedem rollierenden 12-Monats-Zeitraum — einer der höchsten in Europa.

  • **Pflichtregistrierung** — Sie müssen die HMRC innerhalb von 30 Tagen nach Ende des Monats, in dem Sie den Schwellenwert überschritten haben, benachrichtigen
  • **Freiwillige Registrierung** — Sie können sich unterhalb des Schwellenwerts registrieren, um Vorsteuer auf geschäftliche Einkäufe zurückzuerhalten
  • **Abmeldungsschwellenwert** — wenn der steuerbare Umsatz fällt und voraussichtlich unter 88.000 £ bleibt, können Sie sich abmelden
  • **MTD for VAT** — alle umsatzsteuerregistrierten Unternehmen müssen Erklärungen über MTD-kompatible Software einreichen

Nach der Registrierung reichen die meisten Unternehmen vierteljährliche Erklärungen über Making Tax Digital ein. Monatliche Erklärungen sind verfügbar, wenn Sie regelmäßig Umsatzsteuererstattungen erhalten.

Frankreich

Frankreich verwendet ein zweistufiges System basierend auf der Unternehmensart:

UnternehmensartFranchise en base (keine TVA)Régime réel simplifié
WarenverkaufBis zu 91.900 €91.900 €–840.000 €
Dienstleistungen / freie BerufeBis zu 36.800 €36.800 €–254.000 €

Unternehmen unterhalb der *franchise en base de TVA*-Grenze berechnen weder TVA noch erstatten Vorsteuer. Sie schreiben *TVA non applicable — art. 293B du CGI* auf Rechnungen.

Oberhalb des Schwellenwerts werden TVA-Erklärungen monatlich (régime réel normal) oder vierteljährlich (régime simplifié) bei der DGFiP eingereicht.

Deutschland

Deutschland hat die *Kleinunternehmerregelung* gemäß §19 UStG:

  • Vorjahresumsatz unter **22.000 €** und erwarteter aktueller Jahresumsatz unter **50.000 €** → Sie können sich von der Umsatzsteuer befreien lassen
  • Sobald Sie 22.000 € in einem Kalenderjahr überschreiten, müssen Sie ab dem 1. Januar des folgenden Jahres zur vollständigen Umsatzsteuer wechseln
  • Normalsatz (Umsatzsteuer) beträgt 19 %; reduzierter Satz beträgt 7 % für Lebensmittel, Bücher und ausgewählte Dienstleistungen

Deutsche Umsatzsteuererklärungen — *Umsatzsteuer-Voranmeldung* (UStVA) — werden monatlich oder vierteljährlich über ELSTER eingereicht, mit einer jährlichen *Umsatzsteuerjahreserklärung*.

Registrierung in mehreren Ländern

Wenn Sie Kunden im Vereinigten Königreich, in Frankreich und in Deutschland beliefern, müssen Sie möglicherweise in mehr als einer Rechtsordnung registriert sein. Wichtige Auslöser:

  • **Vereinigtes Königreich** — steuerbarer UK-Umsatz übersteigt 90.000 £
  • **Frankreich oder Deutschland** — Sie haben eine feste Niederlassung (Büro, Lager, Mitarbeiter) im Land
  • **EU-Umsatzsteuer-OSS** — wenn Sie digitale Dienstleistungen oder Waren an EU-Verbraucher für mehr als 10.000 €/Jahr in allen EU-Mitgliedstaaten verkaufen, ermöglicht der One-Stop-Shop die Meldung aller EU-Umsatzsteuer in einer einzigen Erklärung, die in Ihrem Heimatland eingereicht wird

Wie Finovo Ihre Schwellenwert-Exposition verfolgt

Finovo überwacht Ihren rollierenden steuerbaren Umsatz pro Rechtsordnung und hebt hervor, wenn Sie sich einem Registrierungsschwellenwert nähern. Nach der Registrierung kümmert es sich um MTD-Einreichungen bei der HMRC, TVA-Erklärungen bei der DGFiP und UStVA-Einreichungen bei ELSTER — aus demselben Hauptbuch, ohne doppelte Dateneingabe.

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